Eintritt in die Pensionskasse

Mit Ihrem Eintritt bei der ZKB werden Sie automatisch bei der Pensionskasse versichert, sofern Sie die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Hier erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.

Wer ist bei der Pensionskasse versichert?

Ab dem 18. Altersjahr

Der Risikoschutz bei Invalidität und Tod sowie das Alterssparen beginnt ab dem 18. Altersjahr.

Arbeitsverhältnis

Mitarbeitenden der ZKB, die mindestens 3 Monate angestellt sind, werden in die Pensionskasse aufgenommen.

Mindestlohn von CHF 22'680

Ihr Jahreslohn muss den vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestbetrag überschreiten.

Mit welchen Leistungen bin ich versichert?

  • Altersrente / Alterskapital
  • Invalidenrente
  • Partnerrente
  • Waisenrente
  • Todesfallkapital

Ab Eintritt bei der ZKB profitieren Sie von folgendem Vorsorgeschutz:

Übertragung Ihres Vorsorgeguthabens

Beim Eintritt in die Pensionskasse müssen Sie Ihr Vorsorgeguthaben aus Ihrer bisherigen Pensionskasse an die PK ZKB überweisen lassen.

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