Einkauf

Sie möchten Vorsorgelücken aus früheren Jahren schliessen? Dann haben Sie die Möglichkeit mit freiwilligen Einkäufen Ihr Sparguthaben zu erhöhen.

Was sind die Vorteile und die Voraussetzungen für einen freiwilligen Einkauf?

Erhöhung der Altersleistungen / Steueroptimierung

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was eine attraktive Möglichkeit bietet, Steuern zu sparen und gleichzeitig die Altersvorsorge zu stärken. Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Einkäufe einer Sperrfrist von 3 Jahren unterliegen. Planen Sie Ihre Einkäufe daher sorgfältig und berücksichtigen Sie diese Regelung bei Ihrer Finanzplanung.

Voraussetzungen

Damit Sie einen Einkauf vornehmen können, muss eine entsprechende Einkaufsmöglichkeit vorhanden sein. Es dürfen keine Einkäufe entgegengenommen werden, solange noch ein Vorbezug im Rahmen des Gesetzes über die Wohneigentumsförderung (WEF) ausstehend ist. Allfällig nicht eingebrachte Freizügigkeitsleistungen werden vom Einkaufspotential in Abzug gebracht.

Vorgehen

Falls Sie einen Einkauf in die Pensionskasse vornehmen möchten, muss ein Einkaufsformular ausgefüllt und der Pensionskasse zugestellt werden. Ohne unseren Gegenbericht können Sie die Zahlung veranlassen. Ihr Einkauf wird nach folgender Reihenfolge berücksichtigt: Rentenplan - Kapitalplan - Zusatzkonto.

Formular Einkauf

Sie können das Formular direkt mit untenstehendem Link öffnen, ausfüllen und der Pensionskasse wie folgt intern (Pensionskasse ZKB / BPVB) zusenden.

Download Formular Einkauf

Bankverbindung

Zürcher Kantonalbank Postfach 8010 Zürich IBAN (Konto-Nr.) CH24 0070 0110 0046 9400 9 Kontoinhaber: Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank Postfach 8010 Zürich

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