Eintritt in die Zusatzvorsorge
Die Aufnahme in die Zusatzvorsorge erfolgt, wenn Sie in der Pensionskasse versichert sind und einen Jahreslohn von mindestens CHF 246'920 erhalten.

Mindestlohn
Die Aufnahme in die Zusatzvorsorge erfolgt, sobald Ihr Lohn den maximal versicherten Lohn des Rentenplans der Pensionskasse um CHF 5'000 übersteigt. Die massgebende Lohngrenze wird jährlich überprüft und angepasst.
Zeitpunkt der Aufnahme
Sie werden ab Eintritt bzw. aufgrund einer Lohnanpassung automatisch versichert, sofern die Bedingung des Mindestlohnes erfüllt sind.
Freizügigkeitsleistung
Die Freizügigkeitsleitung bei Eintritt muss in die Pensionskasse übertragen werden. Sofern nicht die gesamte Freizügigkeitsleistung in der Pensionskasse gutgeschrieben werden kann (maximales Einkaufspotenzial erreicht), wird ein allfälliger Überschuss automatisch in der Zusatzvorsorge gutgeschrieben.
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